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Zwischen den Marktüberwachungsbehörden der Mitgliedstaaten und zwischen den Marktüberwachungsbehörden, der Kommission und den zuständigen Agenturen der Union finden eine effiziente Zusammenarbeit und ein effizienter Informationsaustausch statt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.