art_23__para_1__text_1
Falls die Beendigung einer Nichtkonformität eines Produkts Maßnahmen innerhalb des Hoheitsbereichs eines anderen Mitgliedstaats erfordert und diese Maßnahmen nicht mit den Anforderungen nach Artikel 16 Absatz 7 abgedeckt sind, kann eine ersuchende Behörde ein ordnungsgemäß begründetes Durchsetzungsersuchen an eine ersuchte Behörde in dem anderen Mitgliedstaat richten.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.