art_25__para_6__text_2
Die Kommission erstellt jedes Jahr bis zum 30. Juni einen Bericht, in dem die von den Mitgliedstaaten vorgelegten Informationen für das vorangegangene Kalenderjahr und eine Analyse der übermittelten Daten enthalten sind. Der Bericht wird in dem in Artikel 34 genannten Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.