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Das Netzwerk soll als Plattform für eine strukturierte Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den vollziehenden Behörden der Mitgliedstaaten und der Kommission dienen und eine Straffung der Marktüberwachungspraktiken in der Union ermöglichen, um so die Wirksamkeit der Marktüberwachung zu verbessern.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.