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Für die einheitliche Anwendung der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union werden getrennte oder gemeinsame ADCO eingesetzt. Die ADCO setzen sich aus Vertretern der nationalen Marktüberwachungsbehörden und gegebenenfalls Vertretern der zentralen Verbindungsstellen zusammen. Die Sitzungen der ADCOs sind ausschließlich für Vertreter der Marktüberwachungsbehörden und die Kommission bestimmt. Einschläge Interessenträger wie Organisationen, die die Interessen der Wirtschaft, kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU), der Verbraucher, der Prüflabore und der Normungs- und Konformitätsbewertungsstellen auf Unionsebene vertreten, können je nach zu erörterndem Gegenstand zu den Sitzungen der ADCO eingeladen werden.
REGULATION (EU) 2024/2847 OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE… (EU) — sign in to see which provisions, and what they say.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.