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Es fördert die Zusammenarbeit und den Austausch von Fachwissen und über bewährte Verfahren zwischen den Marktüberwachungsbehörden und den für die Kontrollen an den Außengrenzen der Union zuständigen Behörden.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.