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Zum 31. Dezember 2026 und danach alle fünf Jahre führt die Kommission eine Bewertung dieser Verordnung gemessen an den damit verfolgten Zielen durch und legt dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen vor.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.