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Bis zum 16. Juli 2023 erstellt die Kommission einen Bewertungsbericht über die Umsetzung von Artikel 4. In dem Bericht werden insbesondere der Anwendungsbereich dieses Artikels, seine Auswirkungen sowie seine Kosten und Nutzen bewertet. Der Bericht wird erforderlichenfalls zusammen mit einem Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.