lexiara

Artikel 5

Unbeschadet aller übrigen aus den einschlägigen Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union hervorgehenden Aufgaben wird für die Zwecke von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der Bevollmächtigte vom Hersteller im Wege eines Mandats beauftragt, die in Artikel 4 Absatz 3 genannten Aufgaben wahrzunehmen. Der Bevollmächtigte nimmt die im Mandat genannten Aufgaben wahr. Er stellt den Marktüberwachungsbehörden auf Aufforderung eine Kopie des Mandats in einer von der Marktüberwachungsbehörde zu bestimmenden Unionssprache zur Verfügung. Bevollmächtigte müssen über die geeigneten Mittel zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verfügen.

Cited at article level by

COMMISSION NOTICE Guidelines for economic operators and market… (EU) · COMMISSION NOTICE The ‘Blue Guide’ on the implementation of EU… (EU) · Code de la consommation (FR) — sign in to see which provisions, and what they say.

· All articles ·

Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.