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„Entgelt“ jeden Betrag, den ein Zahlungsdienstleister von einem Zahlungsdienstnutzer erhebt und der direkt oder indirekt mit einem Zahlungsvorgang verbunden ist, jeden Betrag, den ein Zahlungsdienstleister oder eine Partei, die Währungsumrechnungen gemäß Artikel 59 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2015/2366 erbringt, von einem Zahlungsdienstnutzer für eine Währungsumrechnung erhebt, oder eine Kombination aus beidem;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.