art_5__para_2__text_1
Vor Auslösung eines Zahlungsvorgangs teilt der Zahlungsdienstleister dem Zahler in einer klaren, neutralen und verständlichen Weise den geschätzten Gesamtbetrag der Überweisung, einschließlich jeglicher Entgelte für Zahlungsvorgänge und Währungsumrechnungsentgelte, in der Währung des Kontos des Zahlers mit. Der Zahlungsdienstleister muss auch den geschätzten dem Zahlungsempfänger zu überweisenden Betrag in der vom Zahlungsempfänger verwendeten Währung mitteilen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.