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Recital 101

GPSR

(101) Die Kommission sollte sofort geltende Durchführungsrechtsakte erlassen, wenn dies in hinreichend begründeten Fällen im Zusammenhang mit der Gesundheit und Sicherheit von Verbrauchern aus Gründen äußerster Dringlichkeit erforderlich ist.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.