Recital 24
GPSR
(24) Gegenstände, die an andere Gegenstände angeschlossen werden, oder nicht eingebettete Gegenstände, die beeinflussen, wie ein anderer Gegenstand funktioniert, können ein Risiko für die Sicherheit des Produkts darstellen. Dieser Aspekt sollte als mögliches Risiko gebührend berücksichtigt werden. Die Verbindungen und Wechselwirkungen eines Gegenstands mit externen Gegenständen sollten dessen Sicherheit nicht beeinträchtigen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.