Recital 44
GPSR
(44) Um neu auftretende Risiken und andere für die Produktsicherheit relevante Marktentwicklungen frühzeitig erkennen zu können, sollte allen betroffenen Parteien, einschließlich Verbraucher- oder Unternehmensorganisationen, nahegelegt werden, den Marktüberwachungsbehörden und der Kommission ihnen zur Verfügung stehende Informationen zur Aufdeckung und Untersuchung von Verstößen gegen diese Verordnung zu übermitteln.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.