Recital 52
GPSR
(52) Die Anbieter von Online-Marktplätzen sollten über einen internen Mechanismus für die Behandlung produktsicherheitsbezogener Fragen verfügen, um ihre Pflichten gemäß der vorliegenden Verordnung erfüllen zu können, insbesondere im Hinblick auf die zeitnahe und wirksame Erfüllung der Anordnungen öffentlicher Behörden, die Verarbeitung von Meldungen durch Dritte und auf Aufforderung die Zusammenarbeit mit Marktüberwachungsbehörden im Kontext von Korrekturmaßnahmen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.