Recital 72
GPSR
(72) Die Kommission sollte das Safety-Business-Gateway-Webportal unterhalten und weiterentwickeln, mit dem es Wirtschaftsakteuren ermöglicht wird, ihre Pflichten hinsichtlich der Meldung gefährlicher Produkte, die sie auf dem Markt bereitgestellt haben, gegenüber den Marktüberwachungsbehörden und den Verbrauchern zu erfüllen. Es sollte einen schnellen und effizienten Informationsaustausch zwischen den Wirtschaftsakteuren und den nationalen Behörden ermöglichen und die Informationsübermittlung von den Wirtschaftsakteuren an die Verbraucher erleichtern.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.