Recital 76
(76) Das Netzwerk für Verbrauchersicherheit fördert die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Durchsetzung der Produktsicherheit. Es erleichtert insbesondere den Informationsaustausch, die Organisation gemeinsamer Marktüberwachungstätigkeiten sowie den Austausch von Fachwissen und bewährten Verfahren. Es sollte auch zur Harmonisierung der Methodiken zur Erhebung von Daten über die Produktsicherheit sowie zur Verbesserung der Interoperabilität zwischen regionalen, sektoralen, nationalen und europäischen Informationssystemen für Produktsicherheit beitragen. Das Netzwerk für Verbrauchersicherheit sollte bei Koordinierungs- und Kooperationstätigkeiten des Unionsnetzwerks für Produktkonformität gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 immer dann ordnungsgemäß vertreten sein und an diesen teilnehmen, wenn die Koordinierung von Tätigkeiten, die in den Anwendungsbereich beider Verordnungen fallen, erforderlich ist, um ihre Wirksamkeit sicherzustellen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.