Recital 77
(77) Um die Kohärenz des Rechtsrahmens für die Marktüberwachung zu erhalten und gleichzeitig für eine wirksame Zusammenarbeit zwischen dem Netzwerk für Verbrauchersicherheit und dem Unionsnetzwerk für Produktkonformität zu sorgen, das eine strukturierte Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Durchsetzungsbehörden der Mitgliedstaaten und der Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2019/1020 zum Ziel hat, bedarf es der Verbindung des Netzwerks für Verbrauchersicherheit mit dem Unionsnetzwerk für Produktkonformität im Hinblick auf die Tätigkeiten gemäß den Artikeln 11, 12, 13 und 21 der Verordnung (EU) 2019/1020.
← Recital 76 · All articles · Recital 78 →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.