lexiara

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CRD6

den direkten oder indirekten Erwerb — während des Beurteilungszeitraums oder trotz Einspruchs der zuständigen Behörden — einer qualifizierten Beteiligung an einem Kreditinstitut oder deren direkte oder indirekte Aufstockung, wodurch der Anteil an den Stimmrechten oder am Kapital die in Artikel 22 Absatz 1 der vorliegenden Richtlinie genannten Schwellenwerte erreichen oder überschreiten würde oder das Kreditinstitut zum Tochterunternehmen des Erwerbers würde, ohne dies den für das Kreditinstitut — an dem der Erwerber die qualifizierte Beteiligung erwerben oder aufstocken möchte — zuständigen Behörden schriftlich anzuzeigen (Verstoß gegen Artikel 22 darstellen würde;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.