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b)

CRD6

einen Verstoß gegen einschlägige Grundrechte, die in der Verfassung des jeweiligen Mitgliedstaats oder in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert sind, oder gegen einschlägige Arbeitnehmerrechte, die im nationalen Arbeitsrecht festgelegt sind, darstellen würde.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.