c)
CRD6
die Finanzholdinggesellschaft oder gemischte Finanzholdinggesellschaft greift nicht in erheblichem Umfang auf Verschuldung zurück und hat keine Risikopositionen, die nicht mit ihrem Eigentum an dem Tochterkreditinstitut oder der zwischengeschalteten Mutterfinanzholdinggesellschaft oder zwischengeschalteten gemischten Mutterfinanzholdinggesellschaft, die das Tochterkreditinstitut kontrolliert, verbunden sind.“
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.