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Recital 4

(4) Um Echtzeitüberweisungen leichter zugänglich zu machen und ihren Nutzen auf Zahlungsdienstnutzer auszuweiten, sollten Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der Euro ist, auf inländische Echtzeitüberweisungen in ihrer eigenen Währung Vorschriften anwenden können, die den in der vorliegenden Verordnung festgelegten Vorschriften entsprechen.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.