art_1__point_114__point_f__table
CRR3
„d) | das Institut weist nach, dass bei mindestens 90 % aller Liquidierungen bei einer bestimmten Art von Sicherheit die aus der Sicherheit erzielten Erlöse nicht unter 70 % des Wertes der Sicherheit liegen; ist bei den Marktpreisen eine erhebliche Volatilität zu verzeichnen, so weist das Institut der zuständigen Behörde gegenüber hinreichend nach, dass es die Sicherheit ausreichend konservativ bewertet hat.“
← f) · All articles · 115. →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.