art_1__point_126__point_c__table
CRR3
„c) | sie wenden den für eine bestimmte Wertpapiergruppe oder für eine bestimmte Art von Waren angemessenen Wert der Volatilitätsanpassung oder gegebenenfalls absoluten Wert der Volatilitätsanpassung auf den absoluten Wert der positiven oder negativen Nettoposition bei den Wertpapieren in dieser Wertpapiergruppe oder auf die zu dieser Art von Waren gehörenden Waren an;“
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.