lexiara

a)

CRR3

Das Institut ermittelt die betroffenen hypothetischen Netting-Teilsätze, die sich wie folgt aus den im Netting-Satz enthaltenen Geschäften zusammensetzen: Alle Geschäfte, für die eine Nachschussvereinbarung besteht und für die gemäß Artikel 285 Absätze 2 bis 5 die gleiche Nachschuss-Risikoperiode bestimmt wurde, werden demselben Netting-Teilsatz zugeordnet; alle Geschäfte, für die keine Nachschussvereinbarung besteht, werden getrennt von den gemäß Ziffer i des vorliegenden Absatzes ermittelten Netting-Teilsätzen demselben Netting-Teilsatz zugeordnet;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.