lexiara

b)

CRR3

Absatz 1 erhält folgende Fassung: „(1) Institute verfügen über dokumentierte interne Grundsätze, Verfahren und Kontrollen zur Überwachung und Gewährleistung der Einhaltung der Anforderungen dieses Kapitels und stellen diese den zuständigen Behörden zur Verfügung. Änderungen dieser Grundsätze, Verfahren und Kontrollen sind den zuständigen Behörden zeitnah mitzuteilen.“

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.