lexiara

175.

CRR3

Artikel 325am wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Tabelle 7 wird die Spalte „Bonität“ wie folgt geändert: Zeile 1 erhält folgende Fassung: „Erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10“ Zeile 2 erhält folgende Fassung: „Nicht erstrangig und Bonitätsstufen 1 bis 10“ Zeile 3 erhält folgende Fassung: „Bonitätsstufen 11 bis 17 (ohne Rating)“ Der folgende Absatz wird angefügt: „(3) Für die Zwecke dieses Artikels wird einer Risikoposition die gleiche Bonitätskategorie zugeordnet, die ihr im Rahmen des in Titel II Kapitel 5 festgelegten auf externen Beurteilungen basierenden Ansatzes zugeordnet würde.“

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.