e)
CRR3
wurde einem Institut die unter Buchstabe d genannte Erlaubnis zur Schätzung der Ausfallwahrscheinlichkeiten nicht erteilt, so entwickelt es eine interne Methode oder verwendet es externe Quellen, um diese Ausfallwahrscheinlichkeiten im Einklang mit den gemäß diesem Artikel geltenden Anforderungen an Ausfallwahrscheinlichkeitsschätzungen zu schätzen.“
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.