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iii)

CRR3

Die Nummern 15 und 16 erhalten folgende Fassung: „15. | ‚Mutterunternehmen‘ ein Unternehmen, das im Sinne der Nummer 37 ein oder mehrere Unternehmen kontrolliert; ‚Tochterunternehmen‘ ein Unternehmen, das im Sinne der Nummer 37 von einem anderen Unternehmen kontrolliert wird; Tochterunternehmen von Tochterunternehmen gelten ebenfalls als Tochterunternehmen des ursprünglichen Mutterunternehmens;“

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.