lexiara

viii)

CRR3

Folgende Nummer wird eingefügt: „26a. | ‚reine Industrieholdinggesellschaft‘ ein Unternehmen, das alle folgenden Bedingungen erfüllt: a) Seine Haupttätigkeit besteht darin, Beteiligungen zu erwerben oder zu halten; b) es fällt nicht unter Nummer 27 Buchstabe a oder Nummer 27 Buchstaben d bis l des vorliegenden Absatzes und ist keine Wertpapierfirma oder Vermögensverwaltungsgesellschaft und kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Artikels 1 Absatz 1 Buchstaben a bis d der Richtlinie (EU) 2015/2366; c) es hält keine Beteiligungen an einem Unternehmen der Finanzbranche;“

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.