a)
CRR3
In Absatz 1 werden folgende Buchstaben angefügt: „h) | ihre Exponiertheiten gegenüber ESG-Risiken, einschließlich i) ihrer bestehenden und neuen Risikopositionen gegenüber Unternehmen des Sektors der fossilen Brennstoffe; ii) ihrer Exponiertheiten gegenüber physischen Risiken und Transitionsrisiken; ihre Risikopositionen in Kryptowerten.“
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.