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CRR3

„d) | den gemäß Artikel 92 Absatz 3 berechneten Gesamtrisikobetrag und die gemäß Artikel 92 Absatz 2 ermittelten entsprechenden Eigenmittelanforderungen, aufgeschlüsselt nach den in Teil 3 festgelegten verschiedenen Risikokategorien bzw. Risikopositionsklassen, und gegebenenfalls eine Erläuterung der Auswirkungen, die die Anwendung von Kapitaluntergrenzen und der Nichtabzug bestimmter Posten von den Eigenmitteln auf die Berechnung der Eigenmittel und risikogewichteten Positionsbeträge haben;“

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.