lexiara

d)

CRR3

Buchstabe e erhält folgende Fassung: „e) | die bilanziellen und außerbilanziellen Risikopositionen, die risikogewichteten Positionsbeträge und die damit zusammenhängenden erwarteten Verluste für jede in Artikel 153 Absatz 5 Tabelle 1 genannte Spezialfinanzierungskategorie sowie die bilanziellen und außerbilanziellen Risikopositionen und risikogewichteten Positionsbeträge für die Kategorien von Beteiligungsrisikopositionen nach Artikel 133 Absätze 3 bis 6 und Artikel 495a Absatz 3.“

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.