a)
der Schuldner kann seinen finanziellen Verpflichtungen auch unter erheblichen Stressbedingungen nachkommen, da sämtliche folgenden Merkmale gegeben sind: adäquates Verhältnis zwischen Risikoposition und Wert (Exposure-to-value); konservatives Rückzahlungsprofil der Risikoposition; im Verhältnis angemessene Restlebensdauer der Vermögenswerte zum Zeitpunkt der vollständigen Auszahlung der Risikoposition oder alternativ Rückgriff auf einen Sicherungsgeber mit hoher Bonität; geringes Refinanzierungsrisiko der Risikoposition für den Schuldner oder adäquate Minderung des Risikos durch einen im Verhältnis angemessenen Restwert des Vermögenswerts oder durch Rückgriff auf einen Sicherungsgeber mit hoher Bonität; der Schuldner unterliegt vertraglichen Beschränkungen in Bezug auf seine Tätigkeit und seine Finanzierungsstruktur; der Schuldner verwendet Derivate ausschließlich zu Zwecken der Risikominderung; erhebliche Betriebsrisiken werden angemessen gesteuert;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.