7.
CRR3
‚Sicherheitsspanne‘ einen Aufschlag, der in Schätzungen der Risikoparameter einfließt, um dem erwarteten Schätzfehlerspektrum Rechnung zu tragen, das aus festgestellten Mängeln bei Daten, Methoden, Modellen und Veränderungen bei den Kreditvergaberichtlinien, der Risikobereitschaft, den Inkassorichtlinien und Richtlinien der Sicherheitenverwertung und Einbringung sowie aller sonstigen Quellen zusätzlicher Unsicherheit sowie durch den allgemeinen Schätzfehler stammt;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.