46.
CRR3
Artikel 116 wird wie folgt geändert: Absatz 2 erhält folgende Fassung: „(2) Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen, für die eine Bonitätsbeurteilung einer benannten ECAI vorliegt, werden gemäß Artikel 115 Absatz - 1 behandelt.“ In Absatz 4 wird folgender Unterabsatz angefügt: „Die EBA betreibt eine öffentlich zugängliche Datenbank, in der alle in Unterabsatz 1 genannten öffentlichen Einrichtungen in der Union erfasst werden.“
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.