c)
Sind Risikopositionen gegenüber Instituten nicht der Stufe A oder B zugeordnet oder ist eine der folgenden Bedingungen erfüllt, so werden Risikopositionen gegenüber Instituten der Stufe C zugeordnet: Das Institut hat wesentliche Ausfallrisiken und begrenzte Sicherheitsmargen; ungünstige Geschäfts-, Finanz- oder Wirtschaftsbedingungen führen mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu oder haben dazu geführt, dass das Institut seinen finanziellen Zusagen nicht nachkommen kann; der externe Prüfer hat, wenn geprüfte Abschlüsse für das Institut gesetzlich vorgeschrieben sind, einen negativen Bestätigungsvermerk ausgestellt oder innerhalb der letzten zwölf Monate in seinen geprüften Abschlüssen oder geprüften Berichten erhebliche Zweifel daran geäußert, dass das Institut als Unternehmen fortgeführt werden kann.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.