e)
CRR3
für die Zwecke des Buchstabens c ist unter Betriebsphase die Phase zu verstehen, in der der speziell zur Finanzierung des Projekts errichtete oder wirtschaftlich vergleichbare Rechtsträger die beiden folgenden Bedingungen erfüllt: Der Rechtsträger weist einen positiven Netto- Zahlungsstrom auf, der ausreicht, um etwaige verbleibende vertragliche Verpflichtungen abzudecken; der Rechtsträger weist eine rückläufige langfristige Verschuldung auf.
← iii) · All articles · i) →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.