b)
CRR3
der Betrag, den der Schuldner oder die Gruppe verbundener Kunden dem Institut, seinen Mutterunternehmen und seinen Tochterunternehmen insgesamt schuldet, einschließlich etwaiger ausgefallener Risikopositionen, jedoch ohne durch Wohnimmobilien besicherte Risikopositionen bis zur Höhe des Immobilienwerts, geht nach Kenntnis des Instituts, das angemessene Schritte zur Bestätigung der Lage unternimmt, nicht über 1 Mio. EUR hinaus;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.