lexiara

ii)

CRR3

wird eine IPRE-Risikoposition gemäß Artikel 125 Absatz 1 behandelt, sofern sie eine der folgenden Bedingungen erfüllt: Die Immobilie, mit der die Risikoposition besichert wird, ist Hauptwohnsitz des Schuldners, wobei entweder die gesamte Immobilie eine einzelne Wohneinheit bildet oder die Immobilie, mit der die Risikoposition besichert wird, eine abgeschlossene Wohneinheit innerhalb der Immobilie ist; die Risikoposition besteht gegenüber einer natürlichen Person und ist durch eine einnahmengenerierende Wohneinheit besichert, wobei entweder die gesamte Immobilie eine einzelne Wohneinheit bildet oder die Wohneinheit ein abgetrennter Teil innerhalb der Immobilie ist, und die Gesamtrisikopositionen des Instituts gegenüber dieser natürlichen Person sind nicht durch mehr als vier Immobilien — wozu auch solche zählen, die keine Wohnimmobilien sind oder die keines der unter dieser Ziffer genannten Kriterien erfüllen — oder getrennte Wohneinheiten innerhalb von Immobilien besichert; die Risikoposition besteht gegenüber aus natürlichen Personen bestehenden Vereinen oder Genossenschaften nach nationalem Recht, deren alleiniger Zweck darin besteht, für ihre Mitglieder in der Immobilie, die das Darlehen besichert, einen Hauptwohnsitz bereitzustellen; die Risikoposition besteht gegenüber gesetzlich geregelten öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften oder gemeinnützigen Vereinen, die dazu dienen, soziale Zwecke zu erfüllen und langfristigen Wohnraum für Mieter bereitzustellen;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.