lexiara

iii)

CRR3

die Kreditvergabe erfolgt an eine natürliche Person und die Immobilie ist entweder eine im Bau befindliche Wohnimmobilie oder ein Grundstück, auf dem der Bau einer Wohnimmobilie geplant ist, sofern dieser Plan gegebenenfalls von allen betreffenden Behörden rechtmäßig genehmigt wurde und eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist: Die Immobilie umfasst nicht mehr als vier Wohneinheiten und wird Hauptwohnsitz des Schuldners sein, und die Kreditvergabe an die natürliche Person dient nicht der indirekten Finanzierung von ADC-Risikopositionen; ein Zentralstaat, eine regionale oder lokale Gebietskörperschaft oder eine öffentliche Stelle ist beteiligt und Risikopositionen gegenüber diesem bzw. dieser werden gemäß Artikel 115 Absatz 2 bzw. Artikel 116 Absatz 4 behandelt, und dieser Zentralstaat, diese regionale oder lokale Gebietskörperschaft oder diese öffentliche Stelle ist rechtlich befugt und imstande, sicherzustellen, dass die im Bau befindliche Immobilie innerhalb eines vertretbaren Zeitraums fertiggestellt wird, und ist verpflichtet oder hat rechtsverbindlich zugesagt, die Fertigstellung zu gewährleisten, falls der Bau andernfalls nicht innerhalb dieses vertretbaren Zeitraums fertiggestellt würde; als Alternative dazu besteht ein gleichwertiger Rechtsmechanismus, um sicherzustellen, dass die im Bau befindliche Immobilie innerhalb eines vertretbaren Zeitraums fertiggestellt wird;

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.