a)
Der Bruttobetrag der Risikoposition wird berechnet als Buchwert des mit der immobilienbesicherten Risikoposition verbundenen Aktivpostens und jedem zugesagten, aber nicht in Anspruch genommenen Betrag, der bei Inanspruchnahme den Risikopositionswert der durch Immobilien besicherten Risikoposition erhöhen würde; dieser Bruttobetrag der Risikoposition wird ohne Berücksichtigung des Folgenden berechnet: spezifischer Kreditrisikoanpassungen gemäß Artikel 110, zusätzlicher Wertberichtigungen gemäß Artikel 34 in Bezug auf die Anlagebuchtätigkeiten des Instituts, gemäß Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe m abgezogener Beträge und sonstiger mit dem Aktivposten verknüpfter Verringerungen der Eigenmittel;
← b) · All articles · i) →
Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.