b)
CRR3
erfolgt der Verkauf der Immobilie nicht im Wege einer öffentlichen Versteigerung, so unternehmen Rechtsträger, die ein vorrangiges Pfandrecht halten, in dem Fall, dass sie ein Verkaufsrecht eigenständig ausüben, angemessene Schritte, um einen fairen Marktwert oder den unter den gegebenen Umständen bestmöglichen Preis zu erzielen.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.