a)
CRR3
jede Risikoposition, die alle folgenden Bedingungen erfüllt: Sie ist nicht rückzahlbar in dem Sinne, dass die investierten Mittel nur durch Veräußerung der Investition, durch Veräußerung der Rechte an der Investition oder durch Abwicklung des Emittenten zurückerlangt werden können, sie stellt keine Verpflichtung seitens des Emittenten dar, sie stellt einen Residualanspruch auf die Vermögenswerte oder Einnahmen des Emittenten dar;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.