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CRR3
„ii) | Risikopositionen gegenüber einem KMU, sofern der Betrag, den der Kunde oder die Gruppe verbundener Kunden dem Institut sowie den Mutterunternehmen und dessen Tochterunternehmen insgesamt schuldet, einschließlich etwaiger ausgefallener Risikopositionen, jedoch ohne durch Wohnimmobilien besicherte Risikopositionen, deren Besicherung bis zur Höhe des Werts der betreffenden Immobilie geht, nach Kenntnis des Instituts, das angemessene Schritte unternommen hat, um den Betrag dieser Risikoposition zu überprüfen, nicht über 1 Million EUR hinausgeht;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.