b)
außer für durch Wohnimmobilien besicherte Risikopositionen aus dem Mengengeschäft gelten die LGD-Input -Mindestwerte in Absatz 4 Tabelle 1 für vollständig durch eine Besicherung mit Sicherheitsleistung besicherte Risikopositionen, wenn der Wert der FCP nach den gemäß Artikel 230 vorgenommenen entsprechenden Volatilitätsanpassungen gleich dem Risikopositionswert der zugrunde liegenden Risikoposition ist oder über diesen hinausgeht; für die Zwecke der Anwendung der entsprechenden Anpassungen Hc und Hfx gemäß Artikel 230 ist eine Besicherung mit Sicherheitsleistung gemäß diesem Kapitel anerkennungsfähig;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.