Recital 10
(10) Um bestimmte Wirtschaftssektoren zu fördern, sehen die Basel-III-Standards einen Ermessensspielraum der zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben vor, der es Instituten ermöglicht, innerhalb gewisser Grenzen eine günstigere Behandlung von Kapitalbeteiligungen anzuwenden, die im Rahmen staatlicher Programme erworben werden, bei denen erhebliche Subventionen für den Erwerb der Beteiligungen gewährt werden und die Kapitalbeteiligungen einer staatlichen Überwachung und Beschränkungen unterliegen. Die Umsetzung dieses Ermessensspielraums in Unionsrecht sollte auch dazu beitragen, langfristige Kapitalbeteiligungen zu fördern.
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.