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Recital 31

CRR3

(31) Gemäß den Basel-III-Standards sollte der IRB-Ansatz für die Risikopositionsklasse „Zentralstaaten und Zentralbanken“ aufgrund der Besonderheit der zugrunde liegenden Schuldner und der mit diesen verbundenen Risiken weitgehend unangetastet bleiben. Insbesondere sollten für Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken keine Input- -Mindestwerten gelten.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.