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Recital 62

CRR3

(62) Die Kommission sollte die vom BCBS im Juli 2020 veröffentlichten überarbeiteten Basel-III-Standards für die Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung (credit valuation adjustment risk, CVA-Risiko) in Unionsrecht umsetzen, da diese Standards die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko insgesamt verbessern, indem sie mehrere zuvor festgestellte Aspekte angehen, insbesondere den Umstand, dass das bestehende Rahmenwerk für CVA-Eigenmittelanforderungen das CVA-Risiko nicht angemessen erfasst.

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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.