b)
Ermittlung und Beseitigung von Ineffizienzen in der Funktionsweise der Lebensmittelversorgungskette und Unterstützung der Zusammenarbeit aller Akteure bei gleichzeitiger Sicherstellung einer fairen Aufteilung der Kosten und des Nutzens der Vermeidungsmaßnahmen; dazu kann die Bekämpfung von Marktpraktiken, die Lebensmittelabfällen verursachen, gehören sowie die Unterstützung der Vermarktung und Verwendung von Produkten, für die eine Ausnahme von Artikel 76 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (*6) gemäß Absatz 4 des genannten Artikels erteilt wurde, allerdings nur zu den etwaigen Bedingungen, die für die Erteilung dieser Ausnahmeregelung gelten;
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Source: EUR-Lex (Cellar) · retrieved 2026-09-25 · Text as adopted (Official Journal); later amendments are not incorporated in this text.